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Nachsendebestimmungen
Nachsendebestimmungen
- Geltungsbereich: Der Nachsendeauftrag gilt lediglich für Sendungen innerhalb der Region 78, 79 und 88, die durch die arriva gmbh transportiert werden. Sendungen, die durch andere Postdienste zugestellt werden, müssen bei dem jeweiligen Dienst zur Nachsendung beantragt werden.
- Antragstellung: Der Nachsendeauftrag muss mindestens 5 Tage vor dem Nachsendebeginn bei der arriva gmbh eingegangen sein.
- Laufzeit: Der Auftrag kommt höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten zu Stande. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist durch eine erneute Beauftragung möglich.
- Privatpersonen: Geben Sie bitte immer die Vor- und Nachnamen aller Personen an, für die Sendungen nachgesandt werden sollen. Dies gilt auch für Familienmitglieder. Sollten Sie mehr als die vier vorgesehenen Felder benötigen, erstellen Sie bitte einen weiteren Auftrag. Alle im Auftrag genannten Personen müssen die selbe bisherige und die selbe neue Adresse haben, deshalb ist nur ein Platz für eine neue Adresse vorgesehen. Mehrere Adressen benötigen entsprechend viele Nachsendeaufträge.
- Titel: Titel müssen dem Vor- bzw. Nachnamen in genau der Weise hinzugefügt werden, wie sie in der Anschrift verwendet werden sollen.
- Adresszusatz: In der Zeile "Adresszusätze" können Sie Angaben vornehmen, die über Angaben von Straße, PLZ und Ort hinaus notwendig sind, um Ihre Adresse eindeutig zu beschreiben. Dies können z. B. sein: Ortsteil, Personen bei denen Sie wohnen (c/o), Hotelnamen, Wohnungsnummer, Hinterhof, Testamentsvollstrecker bzw. "VERSTORBEN" - In der Regel brauchen Sie dieses Feld nicht ausfüllen.
- Ausschluss von Sendungen: Nicht nachgesandt wird, wenn der Absender dies durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat.
Ebenso werden Infopostsendungen ohne Umhüllung und Pressepostsendungen nicht nachgesandt. Bitte teilen Sie dem Absender bzw. Verlag Ihre neue Anschrift mit.
- Sendungen ins Ausland: Sendungen ins Ausland werden von arriva nicht weitergeleitet.
- Im Übrigen gelten unsere AGB in der aktuellen Fassung.