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arriva Briefe & Service

Seit 01.01.2020 gelten "Neue Bedingungen für Massensendungen". Nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur dürfen ab sofort nur noch Sendungen mit werblichem Inhalt als Massensendungen icon infoverschickt werden. 

Die genauen Kriterien erfahren Sie hier.

Seit 01.01.2020 dürfen nur noch Sendungen mit rein werblichem Inhalt als Massensendungen befördert werden. Damit reicht das bislang geeignete Kriterium der Inhaltsgleichheit nicht mehr aus. Dies bedeutet umgekehrt, dass nicht-werbliche Sendungen nur noch zu den sonst üblichen Briefentgelten für Standardsendungen angenommen werden.


Zulässige Sendungsanlässe mit werblichen Inhalten: 

  • Angebote
  • Imagewerbung, Parteienwerbung
  • Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste, Ausstellungen) oder Gewinnspielen
  • Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
  • Kundenmagazine
  • Spendenaufrufe
  • Glückwünsche
  • Kundenkarten (keine Ersatzkarten)

Nicht zulässige Sendungsanlässe mit nicht werblichen Inhalten: 

  • Markt- und Meinungsforschung
  • Allgemeine Kundeninformationen (z.B. AGB-Änderungen, Reiseunterlagen, Bestellbestätigungen, Informationen über Preisanpassungen, Rückrufaktionen)
  • Konkrete Nutzungshinweise (z.B. von Kreditkarten, Versicherungen oder zu einem bestehenden Vertrag)
  • Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
  • Öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
  • Abfragen und Anforderungen
  • Jahres- und Geschäftsberichte
  • Reine Preislisten
  • Bescheide (keine Gebührenbescheide)
  • Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs-, Mitgliederversammlungen
  • Wahlbenachrichtigungen
  • Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen, Mahnungen)
  • Mitgliederausweise
  • Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)
  • Mitarbeiterzeitungen und Einladungen an Mitarbeiter
  • Informationen über Umfirmierung, Geschäftsübernahmen, Firmenumzug, Änderunge von Ansprechpartnern/Zuständigkeiten/Geschäftszeiten o.ä.

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